Prüfmanagement für Arbeitsmittel
Prüfpflichtige Arbeitsmittel befinden sich häufig an verschiedenen Standorten und werden von unterschiedlichen Personen betreut.
Mit dem Prüfmanagement von SafetyPlanner erhalten Sie eine zentrale Übersicht über Arbeitsmittel, Prüffristen, Verantwortliche und vorhandene Nachweise.
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Digitales Prüfmanagement unterstützt die Organisation von prüfpflichtigen Arbeitsmitteln und den dazugehörigen Terminen und Unterlagen. Mit dem Prüfmanagement von SafetyPlanner bündeln Sie die organisatorische Bearbeitung an einem Ort. Das erleichtert die Abstimmung zwischen den Verantwortlichen im Betrieb und den Personen oder Dienstleistern, die Prüfungen durchführen.
Wiederkehrende Prüfungen sind insbesondere erforderlich, wenn Arbeitsmittel schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen führen können. Typische Beispiele sind elektrische Betriebsmittel, Leitern, Regale und bestimmte Maschinen. Welche Prüfungen im Einzelfall notwendig sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den jeweils einschlägigen Vorschriften.
Der Arbeitgeber legt Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest, soweit keine verbindlichen Vorgaben bestehen. Dabei zählen unter anderem Einsatzbedingungen, Beanspruchung und bisherige Prüfergebnisse. Verbindliche Höchstfristen müssen eingehalten werden. Eine pauschale Jahresfrist ist deshalb nicht für jedes Arbeitsmittel passend.
Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach dem Arbeitsmittel und der Prüfaufgabe. Häufig ist eine zur Prüfung befähigte Person erforderlich; für bestimmte Anlagen gelten weitergehende Anforderungen. Die Beauftragung in einer Software ersetzt die fachliche Qualifikation nicht. Klären Sie deshalb vorab, wer die jeweilige Prüfung durchführen darf.
Ein Prüfprotokoll sollte das Arbeitsmittel eindeutig zuordnen und Datum, Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung dokumentieren. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt für die dort geregelten Aufzeichnungen weitere Angaben zur prüfenden Person. Festgestellte Mängel und erforderliche Folgemaßnahmen sollten nachvollziehbar festgehalten werden, damit sie anschließend bearbeitet werden können.