AGB
§ 1 Geltungsbereich
SafetyPlanner SP GmbH, Marktplatz 4, 85567 Grafing, vertreten durch Jonas Pfaller. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie erfassen SaaS und individuell beauftragte SiFa-, Brandschutz- und sonstige Beratungsleistungen. Individualvereinbarungen und Angebote gehen vor.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungen
Ein Vertrag entsteht durch Annahme eines individuellen Angebots per E-Mail oder durch Unterzeichnung. Umfang, Module, Beratungsleistungen, Service-Level und Laufzeit bestimmen sich nach dem jeweiligen Angebot. Websiteangaben sind unverbindlich.
§ 3 Unterstützungscharakter und Eigenprüfung
Die Software unterstützt die Organisation und Dokumentation des Arbeitsschutzes; sie ersetzt keine gesetzlichen Arbeitgeberpflichten, fachkundige Prüfung oder erforderlichen Maßnahmen vor Ort. Der Kunde muss sämtliche Vorlagen, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen, KI-generierten Inhalte, automatisierten Bewertungen und Fristenhinweise vor Verwendung auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Eignung für den konkreten Betrieb überprüfen. Es findet keine verpflichtende fachkundige Freigabe durch SafetyPlanner statt.
Automatische Erinnerungen ersetzen keine eigene Fristenkontrolle. Die Software erbringt keine Rechtsberatung und garantiert keine gesetzliche Compliance. Separat vereinbarte fachliche Beratungsleistungen sowie zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 4 Kundenmitwirkung und Nutzer
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner Eingaben, angemessene Benutzerberechtigungen und den Schutz von Zugangsdaten verantwortlich. Die Zahl angelegter Nutzer ist grundsätzlich nicht separat kostenpflichtig; die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot und der vereinbarten Organisationsgröße.
§ 5 Nutzungsrechte und Änderungen
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches Recht zur vertragsgemäßen Nutzung. SafetyPlanner darf die Software warten, aktualisieren und weiterentwickeln. Zugesagte wesentliche Kernfunktionen dürfen nicht ohne rechtliche Grundlage einseitig entzogen werden.
§ 6 Vergütung
Monatliche oder jährliche Abrechnung richtet sich nach dem Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig. Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar. Preisänderungen während der Laufzeit nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
Die Erstlaufzeit beträgt die im individuellen Angebot vereinbarte Dauer (regelmäßig zwölf Monate oder länger). Sofern nichts Abweichendes individuell vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit und jeder Verlängerungsperiode jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 8 Support und Verfügbarkeit
Supportzeiten, Kontaktwege, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie zugesagte Verfügbarkeit richten sich nach dem individuellen Vertrag. Im Übrigen bleibt die Pflicht zur vertragsgemäßen Leistung bestehen.
§ 9 Beratungsleistungen
Umfang, Termine und Inhalte von SiFa-Betreuung, Brandschutzberatung, Begehungen, Schulungen und Berichten richten sich nach dem Angebot. Geeignete Erfüllungsgehilfen dürfen eingesetzt werden; die gesetzliche Verantwortung für deren Leistung bleibt bestehen.
§ 9a Zahlungsverzug
Bei erheblichem Zahlungsverzug kann SafetyPlanner nach Mahnung, angemessener Nachfrist und Ankündigung den Zugang vorübergehend sperren, soweit dies verhältnismäßig und rechtlich zulässig ist. Berechtigte Einwendungen sowie erforderlicher Zugriff auf Kundendaten sind zu berücksichtigen.
§ 10 Datenschutz
Soweit SafetyPlanner personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist vor Beginn der Verarbeitung ein AVV nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Der AVV kann jederzeit unter info@safetyplanner.de angefordert werden. Der Kunde bleibt grundsätzlich Verantwortlicher für seine Beschäftigtendaten; SafetyPlanner erfüllt die eigenen Pflichten als Auftragsverarbeiter. Unfallmeldungen und Verbandbucheinträge können Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO enthalten.
§ 10a Standardhosting und alternatives Hosting
Die Standardbereitstellung erfolgt unter Einsatz der cDevelopment GmbH und der im AVV dokumentierten Infrastruktur. Die Module Unfallmeldung und Verbandbuch können Verletzungs- und Erste-Hilfe-Angaben und damit Gesundheitsdaten verarbeiten. Das Standardhosting muss für die vereinbarte Verarbeitung ein angemessenes Schutzniveau nach Art. 32 DSGVO bieten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann ein Hosting über die Open Telekom Cloud oder andere geeignete Anbieter nach gesondertem Angebot vereinbart werden. Die Umsetzbarkeit, Mehrkosten, gegebenenfalls besondere Nachweise und Anpassungen des AVV sind vorab zu klären. Gesetzliche Sicherheitsanforderungen gelten unabhängig von der Hostingwahl.
§ 11 Vertragsende
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende kann der Kunde einen Export der noch vorhandenen Kundendaten in einem gängigen maschinenlesbaren Format verlangen; ein Selbstexport ist möglich, soweit technisch angeboten. Rückgabe und Löschung personenbezogener Auftragsdaten richten sich vorrangig nach AVV und dokumentierten Weisungen sowie zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Einzelheiten und zusätzliche Unterstützungsleistungen können individuell vereinbart werden.
§ 12 Haftung
Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Garantien und zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit rechtlich zulässig. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen. Die Prüfpflicht des Kunden schließt Ansprüche wegen fehlerhafter Software oder gesonderter Beratung nicht pauschal aus.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht, soweit zulässig. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich wirksam vereinbar, der Sitz von SafetyPlanner. Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor. Für Bestandskunden gelten neue AGB nur nach wirksamer Einbeziehung; die Veröffentlichung auf der Website allein ändert bestehende Verträge nicht. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Vorschriften ersetzt.
§ 15 Zahlungsverzug und Sperrung
Bei erheblichem Zahlungsverzug kann SafetyPlanner nach vorheriger Mahnung, angemessener Nachfrist und Ankündigung den Zugang vorübergehend sperren, soweit dies verhältnismäßig und rechtlich zulässig ist. Berechtigte Einwendungen und die Interessen des Kunden, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zu erforderlichen Dokumentationen, werden berücksichtigt. Die Pflicht zur Zahlung unbestrittener fälliger Entgelte bleibt bestehen. Gesetzliche Kündigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.