Digitale Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen müssen verständlich, aktuell und für die betroffenen Beschäftigten verfügbar sein. Mit SafetyPlanner erstellen und verwalten Sie Betriebsanweisungen zentral.
Arbeitsbereiche, Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe können direkt mit den passenden Dokumenten verbunden werden.
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Gefahrstoffkataster
Verwalten Sie Gefahrstoffe, Sicherheitsdatenblätter, Einsatzbereiche und relevante Stoffinformationen in einem zentralen Verzeichnis.
Prüfmanagement für Arbeitsmittel
Erfassen Sie prüfpflichtige Arbeitsmittel, verwalten Sie Prüffristen und hinterlegen Sie Prüfberichte und Nachweise direkt am jeweiligen Arbeitsmittel.
Häufige Fragen
Haben Sie weitere Fragen? Sprechen Sie uns gerne persönlich an.
Betriebsanweisungen beschreiben, wie Beschäftigte bei bestimmten Tätigkeiten sicher arbeiten. Sie sind unter anderem bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und beim Einsatz bestimmter Arbeitsmittel erforderlich. Typische Inhalte sind Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Störungen und Erste Hilfe. Maßgeblich sind die Gefährdungsbeurteilung und die jeweils geltenden Vorschriften.
Das Sicherheitsdatenblatt enthält Informationen des Lieferanten über einen Stoff oder ein Gemisch. Die Betriebsanweisung übersetzt die relevanten Angaben in verständliche Regeln für den konkreten Arbeitsplatz. Sie berücksichtigt die dortigen Tätigkeiten, Schutzmaßnahmen und Notfallabläufe. Ein Sicherheitsdatenblatt allein ersetzt deshalb keine erforderliche Betriebsanweisung.
Die Grundlage bilden die Gefährdungsbeurteilung und die Informationen zum jeweiligen Gefahrstoff oder Arbeitsmittel. Daraus werden verständliche Handlungsanweisungen für die Beschäftigten abgeleitet. SafetyPlanner unterstützt die zentrale Verwaltung und Bereitstellung Ihrer Betriebsanweisungen, damit die Unterlagen für die weitere Arbeit im Arbeitsschutz geordnet verfügbar sind.
Betriebsanweisungen müssen zu den aktuellen Arbeitsbedingungen passen. Prüfen Sie den Anpassungsbedarf beispielsweise bei neuen Gefahrstoffinformationen, geänderten Verfahren, anderen Schutzmaßnahmen oder veränderten Notfallabläufen. Bei Gefahrstoffen ist eine Aktualisierung bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen vorgeschrieben. Eine pauschale jährliche Neuerstellung ist daraus nicht abzuleiten.
Eine digitale Bereitstellung kann geeignet sein, wenn alle betroffenen Beschäftigten zuverlässig und verständlich auf die benötigten Informationen zugreifen können. Prüfen Sie zusätzlich die konkreten Anforderungen am Arbeitsplatz und aus den geltenden Regeln. Wo der digitale Zugriff nicht gesichert ist, muss eine geeignete andere Bereitstellung, etwa ein Aushang, gewährleistet werden.