Arbeitsmedizinische Vorsorgen digital organisieren
Bei unterschiedlichen Tätigkeiten können unterschiedliche Vorsorgeanlässe, Fristen und organisatorische Anforderungen entstehen.
SafetyPlanner hilft Ihnen dabei, notwendige Zuordnungen und Termine übersichtlich zu verwalten und wiederkehrende Fristen frühzeitig zu erkennen.
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Unterweisungsmanager
Planen und dokumentieren Sie digitale und persönliche Unterweisungen. Nutzen Sie vorhandene Vorlagen oder erstellen Sie eigene Inhalte.
Gefährdungsbeurteilungen
Erstellen, bewerten und aktualisieren Sie Gefährdungs-beurteilungen digital. Nutzen Sie Vorlagen und passen Sie diese an Ihre tatsächlichen Arbeitsbedingungen an.
Häufige Fragen
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Software hilft, den organisatorischen Überblick über arbeitsmedizinische Vorsorgen zu behalten. SafetyPlanner unterstützt Sie dabei, Vorsorgethemen für Ihre Beschäftigten zu verwalten. Grundlage für die Planung sind die Gefährdungsbeurteilung, die geltenden Vorgaben und die Abstimmung mit dem Betriebsarzt. So lassen sich die erforderlichen nächsten Schritte gezielter koordinieren.
Pflichtvorsorge muss der Arbeitgeber bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlassen. Angebotsvorsorge muss bei den gesetzlich festgelegten Anlässen angeboten werden; die Teilnahme ist freiwillig. Wunschvorsorge ist auf Wunsch zu ermöglichen, wenn ein arbeitsbedingter Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann. Die Einordnung folgt der ArbMedVV und den konkreten Arbeitsbedingungen.
Nein. Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Beratung und der Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen. Eine Eignungsuntersuchung klärt dagegen, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine bestimmte Tätigkeit vorliegen. Für beide gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Deshalb sollten Vorsorge und Eignung auch bei der betrieblichen Organisation klar unterschieden werden.
Die Fristen hängen vom Vorsorgeanlass und den maßgeblichen arbeitsmedizinischen Regeln ab. Zusätzlich ist die ärztliche Angabe zu berücksichtigen, wann eine weitere Vorsorge angezeigt ist. Ein pauschales Intervall für alle Beschäftigten ist deshalb ungeeignet. Eine gepflegte Terminübersicht erleichtert die rechtzeitige Abstimmung mit Beschäftigten und Betriebsarzt.
Die Vorsorgekartei hält fest, dass, wann und aus welchem Anlass eine arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat. Medizinische Befunde und Diagnosen gehören nicht hinein. Diese unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erhält eine Vorsorgebescheinigung mit den vorgesehenen Angaben und dem Zeitpunkt, zu dem weitere Vorsorge ärztlich angezeigt ist.