Arbeitsmedizinische Vorsorgen digital organisieren

Vorsorgen, Zuordnungen und Termine übersichtlich verwalten

Bei unterschiedlichen Tätigkeiten können unterschiedliche Vorsorgeanlässe, Fristen und organisatorische Anforderungen entstehen.

SafetyPlanner hilft Ihnen dabei, notwendige Zuordnungen und Termine übersichtlich zu verwalten und wiederkehrende Fristen frühzeitig zu erkennen.

SafetyPlanner mit einer Übersicht arbeitsmedizinischer Vorsorgen sowie zugewiesenen und offenen Untersuchungen.

Weniger Listen, mehr Überblick

Statt Vorsorgeinformationen in unterschiedlichen Tabellen, Kalendern und Personalakten zu pflegen, erhalten Verantwortliche eine zentrale organisatorische Übersicht.

Mitarbeitende können passenden Vorsorgeanlässen zugeordnet und anstehende Termine nachvollziehbar verwaltet werden. Dabei steht eine datenschutzbewusste Organisation im Mittelpunkt.

Medizinische Befunde und Diagnosen sind nicht Bestandteil der allgemeinen Arbeitsschutzorganisation und verbleiben bei den zuständigen medizinischen Stellen.

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Ein Bild von Jonas Pfaller Geschäftsführer der SafetyPlanner GmbH

Jonas Pfaller

Geschäftsführer

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Häufige Fragen

Haben Sie weitere Fragen? Sprechen Sie uns gerne persönlich an.

Software hilft, den organisatorischen Überblick über arbeitsmedizinische Vorsorgen zu behalten. SafetyPlanner unterstützt Sie dabei, Vorsorgethemen für Ihre Beschäftigten zu verwalten. Grundlage für die Planung sind die Gefährdungsbeurteilung, die geltenden Vorgaben und die Abstimmung mit dem Betriebsarzt. So lassen sich die erforderlichen nächsten Schritte gezielter koordinieren.

Pflichtvorsorge muss der Arbeitgeber bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlassen. Angebotsvorsorge muss bei den gesetzlich festgelegten Anlässen angeboten werden; die Teilnahme ist freiwillig. Wunschvorsorge ist auf Wunsch zu ermöglichen, wenn ein arbeitsbedingter Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann. Die Einordnung folgt der ArbMedVV und den konkreten Arbeitsbedingungen.

Nein. Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Beratung und der Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen. Eine Eignungsuntersuchung klärt dagegen, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine bestimmte Tätigkeit vorliegen. Für beide gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Deshalb sollten Vorsorge und Eignung auch bei der betrieblichen Organisation klar unterschieden werden.

Die Fristen hängen vom Vorsorgeanlass und den maßgeblichen arbeitsmedizinischen Regeln ab. Zusätzlich ist die ärztliche Angabe zu berücksichtigen, wann eine weitere Vorsorge angezeigt ist. Ein pauschales Intervall für alle Beschäftigten ist deshalb ungeeignet. Eine gepflegte Terminübersicht erleichtert die rechtzeitige Abstimmung mit Beschäftigten und Betriebsarzt.

Die Vorsorgekartei hält fest, dass, wann und aus welchem Anlass eine arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat. Medizinische Befunde und Diagnosen gehören nicht hinein. Diese unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erhält eine Vorsorgebescheinigung mit den vorgesehenen Angaben und dem Zeitpunkt, zu dem weitere Vorsorge ärztlich angezeigt ist.